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Welchen Umsatzsteuersatz muss ich als Foodtrucker berechnen?

Ermäßigter (7%) oder regulärer Umsatzsteuersatz (19%) auf deine Speisen und Getränke? Das hängt für dich als Foodtrucker von verschiedenen Faktoren ab.

Eine wichtige Frage für alle, die im Bereich Catering, Imbiss oder mobile Gastronomie unterwegs sind, ist die nach der Höhe der Umsatzsteuer. Hier geht es darum, ob du den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent oder den regulären von 19 Prozent auf seine Speisen berechnen musst.

Vorweg: Für Getränke musst du immer 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen. Einzige Ausnahme sind Milchmischgetränke. Hier gelten 7 Prozent, wenn der Milchanteil über 75 Prozent liegt. Dies betrifft nicht Milchmischgetränke mit Alkohol oder Sojamilchgetränke.

Der Dienstleistungsanteil

Entscheidend ist der sog. Dienstleistungsanteil. Es dreht sich dabei um die Frage, ob bei deinem Foodtruck die Dienstleistung bei deinem Foodtruck-Geschäft im Vordergrund steht. Man unterscheidet hier "schädliche" (eher 19 Prozent Umsatzsteuer) und "unschädliche" (eher 7 Prozent Umsatzsteuer) Dienstleistungen.

"Schädlich" vs. "unschädlich"

"Unschädlich" ist es beispielsweise, wenn du am Foodtruck Speisen zubereitest, darbietest und Ketchup oder Apfelmus anbietest.

"Schädlich" wäre es in Sachen Umsatzsteuer etwa, deine Produkte zu servieren und Geschirr bzw. Besteck zur Nutzung zu überlassen.

Ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist zum Beispiel auch, ob der Foodtruck eine Sitzgelegenheit bietet oder nicht. Wenn er keine bietet, werden nur die ermäßigten 7 Prozent berechnet. Auch wenn man einen benachbarten Ort, etwa ein Cafe, als Sitzgelegenheit zur Nutzung anbietet, ist dies egal.

Das Bundesministerium der Finanzen hat dies 2013 in einem Schreiben festgehalten.

Die Abgrenzungskriterien sind nicht erschöpfend. Eine gute Übersicht zum Thema Umsatzsteuersatz im Bereich Catering und Imbiss mit vielen Beispielen findet man bei der deutschen Handwerkszeitung.

Weitere Tipps zum Thema Steuern und Foodtrucks findest du in unserem ausführlichen Businessplan.

Bitte beachten: Unsere Artikel und Hinweise zu Steuer-Angelegenheiten sind nicht rechtsverbindlich. Sie sollen dir eine Orientierung für dein Business bieten.

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