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Foodtruck-Catering auf meinem Grundstück: Darf ich das?
Dürfen Foodtrucks für ein Catering auf meinem Grundstück stehen? Gibt es Bedingungen für die Platzierung eines Trucks oder Live-Cooking Station beim Foodtruck-Catering?
Grundsätzlich darf unter gewissen Rahmenbedingung auf Privatgrund alles gemacht werden. Zu diesen Bedingungen zählen alle Vorgaben, die auch sonstige Dinge des Lebens regeln. Es geht beispielsweise um Richtlinien zu Lautstärke und Abstandsregeln. Vergleichen lässt sich das mit jeder Feier ohne Foodtruck-Catering: Den eigenen Grill darf man auch nicht direkt an der Grundstücksgrenze aufstellen, wenn dadurch Gefahr besteht, dass der Nachbar durch Geruchs- und Rauchentwicklung gestört wird.
So ist es auch mit einem Foodtruck. Die rollende Küche sollte für das Foodtruck-Catering so auf dem Grundstück platziert werden, dass einerseits Platz für Tische und Bestuhlung bleibt und andererseits die Bedürfnisse der Nachbarschaft nicht gestört bleiben. Behält man diese Selbstverständlichkeiten im Blick, steht einem Catering-Moment, an den sich alle gern erinnern, nichts im Weg.
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