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Musik aus und am Foodtruck? Tipps und Tricks für sicheres Handling
GEMA Kosten für Street Food Anbieter
Nicht nur für Kunden in der Warteschlange ist Musik oder Radioprogramm eine angenehme Ablenkung. Auch die Foodtrucker selbst können mit passender Musik den eigenen Style unterstützen. Die passende Musik zum Gericht ist nicht schwer herauszufinden. Jeder hat bestimmt den einen oder anderen Song im Kopf, wenn er an das eigene Thema denkt. Kompliziert wird es, wenn man die wartenden Kunden oder Festivalbesucher mit eben dieser Musik beschallen möchte.
Urheberrechtsverletzungen können teuer werden. Damit ihr diese Probleme garnicht erst bekommt, haben wir nachgefragt und stellen euch nun einige Lösungsansätze vor.
Für die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – sind Foodtrucks „Verkaufsstellen des ambulanten Gewerbes“. Das Abspielen von Musik in Foodtrucks unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten. Musik, die ohne Unterbrechungen abgespielt wird und diejenige, die von Werbung, Nachrichten oder anderen Wortbeiträgen unterbrochen wird. Erstere wird nach dem „Tarif M-U“ abgerechnet und letztere nach dem „Tarif R“. Musik von z.B. Spotify oder der eigenen Playlist wird wie das Abspielen von Original-CDs behandelt. In diesem Fall greift „6. Tonträgerwiedergabe in Verkaufsstellen des ambulanten Gewerbes (ID 578)“. Auf die dort aufgeführten 230,40 € jährlich kommen noch 20% für die GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten – sowie 7% MwSt. Wollt ihr ausschließlich Musik abspielen, entstehen so Kosten in Höhe von 295,83 Euro.
Wollt ihr euch nicht um die Playlisten kümmern und stattdessen lieber Webradio laufen lassen, greift ein anderer GEMA-Tarif. Dieser Punkt aus dem „Tarif R“ nennt sich „2.9 Hörfunkwiedergabe in Verkaufsstellen des ambulanten Gewerbes (ID 626)“. Die Kosten hierfür sind zunächst die gleichen. Zu den 20% GVL kommen aber noch die Abgaben für die VG-Wort hinzu. In der Summe fallen dann 359,93 Euro an jährlichen Kosten an. Spielt ihr aber Radio-Sender, die Mitglied der VG-Media sind, dann addieren sich Kosten in Höhe von 15% des GEMA-Beitrages dazu. Eine Liste aller Mitglieder der VG-Media findet ihr unter dem Punkt „Wahrnehmungsberechtigte“ auf deren Webseite.
Nur Musik abspielen kostet 295,83 Euro und Webradio – z.B. Foodtruck Radio – abspielen 359,93 Euro im Jahr. Die GEMA ist aber bei der Berechnung sehr flexibel. So können beispielsweise Saisonverträge geschlossen oder die Abrechnung vierteljährlich bis hin zu monatlich vereinbart werden. Berechnungsgrundlage ist aber immer der volle Monat. Meldet ihr euch also beispielsweise zum 20. September an, zahlt ihr für den kompletten Monat September.
Das benötigte Vertragsangebot erhaltet ihr sehr einfach. Ruft entweder bei eurer GEMA-Bezirksdirektion an – Welche Bezirksdirektion der GEMA für mich zuständig ist – oder schreibt eine E-Mail und bittet um ein Angebot. Die GEMA stellt inzwischen einen Online-Service für Musiknutzer zur Verfügung. Die Bezirksdirektionen braucht man daher nicht mehr kontaktieren. Der günstigste Tarif ist immer die jährliche Abrechnung. Nachdem das Angebot von euch unterzeichnet wurde, bekommt ihr die Rechnung und könnt loslegen. Viel Spaß beim Hören und Genießen.