Coronavirus bedroht Existenz
von Foodtruck-Unternehmen
Hilferuf: Unterstützung für Foodtrucks
Die Lage ist ernst. Sehr ernst. Ernster seit unserer Einschätzung zu den Auswirkungen auf das Business von letzer Woche (zum Artikel). Betrachtet man die Lage aus Sicht der Foodtruck-Unternehmen, ist bereits die heutige Situation fatal. Das haben zahlreiche unserer Gespräche mit den mobilen Gastronomen in den letzten Tagen gezeigt und auch die Diskussionen in den Social Media-Kanälen sagen nichts anderes.
Ungewissheit an jeder Stelle. Wie soll es auch anders sein, wenn die Existenzgrundlage durch Verbote und Einschränkungen weg bricht. Wir sehen die Maßnahmen (Veranstaltungsverbote usw.) als gerechtfertigt an und vertrauen darauf, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen auf die sich Entscheidungsträger berufen richtig sind.
Trotzdem: Die Nachrichtenflut verwirrt und verstört. Und jeder Foodtrucker hat nur einen begrenzten Handlungsspielraum. Vor allem die massiven wirtschaftlichen Einschnitte müssen abgefangen werden. In einem ersten Schritt hat der Bundestag für Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld gestimmt Sicher nur ein kleiner Schritt, aber besser als Stillstand. Laut Bundesfinanzministerium gibt es auch ein milliardenschweres Hilfsprogramm, man bringt also wie zu Zeiten der Finanzkrise einen Schutzschirm auf den Weg.
Es geht den deutschen Foodtruck-Unternehmern nicht um Egoismus. Allen ist bewusst, dass die Gesamtwirtschaft schwer zu kämpfen hat. Und Dank der Selbstverständlichkeit hinsichtlich Hygiene im Foodtruck-Business, sind auch Jedem die Notwendigkeiten zur Eindämmung der Pandemie bewusst. Gesundheit geht vor.
Vorschlag zur kurzfristigen Entlastung der deutschen Foodtruck-Unternehmen
Street Food-Unternehmer haben keine eigene Lobby oder nennen wir es Interessenverband. Sicherlich, DEHOGA Bayern hat sich dem Thema angenommen und auch aus dem Umfeld der Schausteller-Verbände gab es Äußerungen, aber ein hörbares Sprachrohr für die mobile Gastronomie fehlt. Ob es also Entlastungsmaßnahmen durch staatliche Kreditzusagen zum Ausgleich von Ausfällen und Verbindlichkeiten oder andere Beschlüsse geben wird, ist aktuell nicht absehbar.
Sofortmaßnahme für die mobile Gastronomie
Dabei gäbe es etwas, dass den Foodtrucks sofort helfen könnte: Eine Aufhebung des generellen Verkaufsverbotes ohne behördliche Genehmigung auf öffentlichem Grund. Gegenüber der landläufigen Meinung sich mit einem Truck oder Trailer irgendwo hinzustellen und verkaufen zu können, gibt es teils strenge behördliche Vorgaben bis hin zu notwendigen Bauanträgen, die Foodtrucker zum zeitlich begrenzten Verkauf an einem Standort stellen müssen. Eine solche Aufhebung oder mindestens vorübergehende Aussetzung durch einen Bundesbeschluss, würde jeden mobilen Unternehmer kurzfristige Entlastung verschaffen.
Auch die aktuellen Vorgaben zur Absage größerer Veranstaltungen würde dem nicht entgegen stehen. Denn im Mittagsgeschäft eines Foodtrucks sind zeitgleich keine 100 Street Food-Kunden da. Der Gesetzgeber könnte hier mit einem schnellen Beschluss den Gemeinden im Land Freiraum geben. Schließlich zahlen Foodtruck-Firmen auch Gewerbesteuer und tragen ihren Teil zum Gemeinwohl bei. Diese Schritte helfen auch unmittelbar beim Erhalt von Arbeitsplätzen.