Mit dem Begriff „Reisegewerbe“ verbindet man spontan eher einen Zirkus, der durch die Lande zieht oder vielleicht noch Schausteller, die von Volksfest zu Volksfest umherwandern. Aber ist für einen Foodtruck auch eine Reisegewerbekarte notwendig? Wir geben Antwort.

Immer unterwegs – jeder Betreiber eines Foodtrucks muss ein Reisegewerbe anmelden und die Reisegewerbekarte mit sich führen.

Ein kurzer Blick in die Gewerbeordnung: laut §§ 55ff. wird dann eine Reisegewerbekarte, also eine Anmeldung als Reisegewerbe benötigt, wenn man Waren oder Leistungen außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung anbietet. Das bedeutet: sobald man sich von dem Ort, an dem man sein Gewerbe angemeldet hat, entfernt um seine Gerichte zu verkaufen. Für Foodtrucks heißt das, dass jeder Betreiber eines Wagens ein Reisegewerbe anmelden und die Reisegewerbekarte mit sich führen muss.

Das Reisegewerbe kann zeitlich beschränkt beantragt werden. Die ausstellende Behörde behält sich auch vor, einen Antrag abzulehnen oder mit Auflagen zu versehen. In diese Situation dürftet ihr jedoch erst garnicht kommen, denn die Ablehnung wird nur zum Schutz der Allgemeinheit und Verbraucher angewendet. Zuständig für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die Kreisverwaltungsbehörde, also beispielsweise euer Landratsamt oder Ordnungsamt.

Welche Unterlagen ihr für die Anmeldung eures Reisegewerbes braucht

  • Gültiger Personalausweis
  • Aktuelles Passbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis – in manchen Ämtern kann dieses gleich mit beantragt werden
  • Gewerbeschein oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz – gibt es beim Gesundheitsamt

In anderen Fällen braucht es entweder eine Vollmacht desjenigen, der die Beantragung wünscht oder im Falle, dass jemand aus einem Nicht-EU-Staaten ein Reisegewerbe beantragt, die Aufenthaltsgenehmigung.

So viel kostet eine Reisegewerbekarte

Die Kosten für den Antrag eures Reisegewerbes variieren stark. Die Summe kann bei 25 Euro oder je nach Region auch bei bis zu 400 Euro liegen. Dazu kommen dann noch Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerberegister; aktuell jeweils 13 Euro.

Das gilt es bei der Reisegewerbekarte zu beachten

Wenn ihr selbst im Foodtruck unterwegs und dort täglich aktiv seid ist es wichtig, dass ihre eure Reisegewerbekarte immer mit dabei habt. Wenn ihr jedoch nicht selbst im Truck vor Ort oder mit mehr als einem Truck „on tour“ seid, dann muss in jedem Truck eine beglaubigte Kopie oder Zweitschrift vorgezeigt werden können.

Wichtige Info für Foodtrucks aus anderen EU-Staaten

Durch die Regelungen zum EU-Binnenmarkt wurde auch die Handhabung des Reisegewerbes vereinfacht. Wichtig ist, dass ein Foodtruck, der z.B. aus Spanien für einen Road-Trip nach Deutschland kommt, ein Gewerbe in Spanien angemeldet haben muss. Zusätzlich müssen alle für Spanien notwendigen Bestimmungen erfüllt und belegbar sein. Das bedeutet, egal aus welchem EU-Staat ihr kommt, ist es wichtig, dass ihr alle Unterlagen dabei habt, die ihr auch zu Hause mitführen müsstet.

Die Anmeldung eures Reisegewerbes ist kein großes Thema, aber notwendig. Da ihr zuerst euer Gewerbe anmelden und auch vorher beim Gesundheitsamt für eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorbei schauen müsst, ist die Reisegewerbeanmeldung einer der Anträge, die erst im Anschluss gestellt werden können.

Vielen Dank an die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die uns bei diesem Artikel unterstützt hat. Speziell für das Thema Lebensmittelhygiene hat die IHK Bayern zusammen mit dem Deutschen Industrie und Handelskammertag eine sehr gute und übersichtliche Onlinehilfe zur Lebensmittelhygiene veröffentlicht: Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene.

Weitere Infos zum findest du außerdem im Themenbereich Foodtruck Businessplan im Artikel Dafür brauchst du eine Reisegewerbekarte.

  • Autor
  • Markus A. Wolf
  • Letzte Änderung
  • 2024-11-21
  • veröffentlicht
  • 2015-12-16
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  • Foodtruck „Cocotte & Co“ aus Valencia / Spanien. Foto: © Lucio Chagas Schnell / Foodtrucks España

Portrait Markus A. Wolf

Markus A. Wolf

Lebensmittelchemiker, Designer, Informatiker: Guter Ge­schmack ist ihm angeboren. „Slow food on fast wheels“ ist das Credo des Foodtruck-Experten, Innovationsmanagers und Co-Founders von Craftplaces.